Sie suchen nach einem zahnärztlichen Notdienst?
Wichtige Fragen rund um den zahnärztlichen Notdienst …
Nicht immer ist es nötig, gleich zum Zahnarzt zu gehen, dennoch gibt es einige Fälle, in denen Sie direkt eine zahnärztliche Praxis aufsuchen sollten. Dies sind in erster Linie einmal Zahnunfälle. Ist ein Zahn ausgeschlagen oder ein Stück vom Zahn abgebrochen, dann ist es nicht nur wichtig, dass die Wurzel auf keinen Fall berührt werden sollte, sondern auch, dass so schnell wie möglich ein Zahnarzt aufgesucht wird. Liegt ein Zahnunfall vor, dann gilt es außerdem, den Zahn in einer Zahnrettungsbox oder im Notfall auch in H-Milch zum Zahnarzt zu bringen. Je schneller ein Zahn wieder eingesetzt bzw. versorgt werden kann, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Gesundheit des Zahns wieder hergestellt werden kann.
Auch starke Zahnschmerzen sollten umgehend von einem Dentisten versorgt werden. Dieser kann feststellen, ob es sich um bakterielle Erkrankungen wie Karies oder Parodontitis handelt oder um eine Entzündung der Wurzel oder Ähnliches. Insbesondere wenn starke Schmerzen im Spiel sind, ist es unumgänglich, den zahnärztlichen Notdienst aufzusuchen. Zahnschmerzen schränken das gesamte Wohlbefinden des Patienten ein und sollten so schnell wie möglich behoben werden.
Wer unter Zahnschmerzen leidet oder ein Dentaltrauma, also einen Zahnunfall, erlitten hat, der sollte zunächst überprüfen, ob der eigene Zahnarzt geöffnet hat. In der Regel ist ein Besuch beim Zahnarzt des Vertrauens sinnvoll, denn dieser verfügt bereits über alle notwendigen Unterlagen und kennt die Zahngesundheit seiner Patienten. Doch gerade am Wochenende, an Feiertagen oder an Brückentagen sind viele Praxen geschlossen. Genau dann ist es notwendig, den zahnärztlichen Notdienst zu konsultieren.
Der zahnärztliche Notdienst ist ebenso wie der medizinische Notdienst dafür da, Zeiten zu überbrücken, wo der eigene Arzt nicht erreichbar ist. Dies sind in der Regel Zeiten bei Nacht und am Wochenende. Ist der eigene Arzt jedoch im Urlaub, ist es ratsam, die angegebene Vertretung aufzusuchen. Oftmals hinterlassen Praxen auf dem Band Nachrichten und Kontaktdaten von Zahnärzten, die die Urlaubsvertretung übernehmen.
Wie bei anderen ärztlichen Notdiensten auch muss beim Aufsuchen des zahnärztlichen Notdienstes eine sogenannte Notfallgebühr bezahlt werden. Diese ist je nach Bundesland und Krankenkasse unterschiedlich. Bei Kassenpatienten beträgt der Zuschlag etwa 13,50 Euro für Leistungen, die außerhalb der Sprechstunde erbracht werden.
Patienten, die privat krankenversichert sind, zahlen eine Pauschale zwischen 4 und 18 Euro. Hierbei wird genau geschaut, zu welcher Zeit der Patient den zahnärztlichen Notdienst aufsuchen musste. Die Kosten für die eigentliche Leistung übernehmen jeweils die Krankenkassen, wobei das Leistungsportfolio immer abhängig von den Angeboten der jeweiligen Krankenkassen ist.
Welche Zahnärzte den zahnärztlichen Notdienst übernehmen rotiert stets. Im Normalfall regelt ein Verbund, welcher ortsansässige Zahnarzt an welchem Feiertag bzw. Wochenende an der Reihe ist. Beim Aufsuchen des zahnärztlichen Notdienstes können also keine Präferenzen beachtet werden, vielmehr geht es um die zahnärztliche Versorgung der Patienten, egal durch welchen Dentisten.
Wer unter starken Zahnschmerzen leidet, der tut gut daran, zunächst einmal zu handelsüblichen Schmerzmitteln zu greifen. Dafür bieten sich neben Aspirin auch Ibuprofen oder Paracetamol an. Nach einem zahnärztlichen Eingriff sollte in den meisten Fällen darauf verzichtet werden, Aspirin einzunehmen. Dieses verdünnt das Blut und könnte für ein erneutes Bluten der Wunde sorgen. Generell ist die Einnahme von Schmerzmitteln bei Zahnschmerzen zu empfehlen.
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